Entsorgung von Nachtspeicheröfen
Entsorgung von Nachtspeicheröfen
Entsorgung von Nachtspeicheröfen
Immer wieder möchten Bürger ihren Nachtspeicherofen beim Wertstoffhof im Wege der allgemeinen, sonst auch kostenlosen Elektrogeräterücknahme,
anliefern.
Es ist uns sehr wichtig, unsere Bürger über die sehr großen Risiken bzw. Gesundheitsgefährdungen bei der Zerlegung von solchen Geräten zu in-formieren.
Grundsätzlich dürfen asbesthaltige und auch asbestfreie Nachtspeicheröfen nicht in Eigenregie zerlegt werden.
Es ist allgemein bekannt, dass Asbest eine riesige gesundheitliche Gefährdung für den Menschen bedeutet.
Nicht nur das Dämmmaterial sondern auch die Kernsteine dürfen nur von geeigneten Betrieben zur Verwertung angenommen werden. Auch die PCP-haltigen Kapillarrohrregler sind hochgiftig und als Sondermüll zu behan-deln.
Bitte dringend beachten:
Die zu entsorgenden Nachtspeicheröfen müssen zwingend beim Abfallwirt-schaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB), Daimlerstraße 36, 89264 Weißenhorn angemeldet werden. In diesem Falle ist die fachgerechte Ver-wertung kostenlos - Tel. Nr. des Abfallberaters des AWB -07309/878-229.
Alle Schlitze des Ofens sind mittels Paketband abzukleben oder der Ofen
vollständig mit Folie einzupacken.
Die Nachtspeicheröfen müssen dann bei der Firma Götz in Neu-Ulm, Zeppelinstraße 32 oder in Weißenhorn, Eschachweg 2-4 abgegeben werden(Tel.Nr. 0731/978870 – Herr Junginger).
Falls gewünscht, werden Nachtspeicheröfen auch bei Ihnen zu Hause abge-holt, sofern sie am Gehwegrand auf einer Palette bereitgestellt werden.
Hierfür fallen 80 € Kosten pro Ofen an.
Die Verwertungskosten werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Land-kreises Neu-Ulm getragen.
Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister